Berechtigungen nach Absolvierung der HBLA für Land- und Ernährungswirtschaft in Elmberg
Zugang zu :
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Kollegs
Standesbezeichnung "Ingenieur"
AbsolventInnen können nach dreijähriger einschlägiger fachlicher Tätigkeit beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft um Verleihung ansuchen. (BGBL Nr. 461/90)
Ersatz der Lehre und der Facharbeiterprüfung in den einschlägigen Berufsfeldern der Landwirtschaft.
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt ohne Besuch eines Vorbereitungslehrganges nach einer mindestens 2-jährigen Verwendung als Facharbeiter und der Vollendung des 21. Lebensjahres. (LFBAG. BGBL Nr. 298/90)
Weg zur Selbständigkeit:
Die Matura ersetzt die Unternehmerprüfung.
Befähigung zur Ausübung des Handelsgewerbes
nach einer mindestens 2-jährigen kaufmännischen Tätigkeit. (GewO. Nr. 194/94, zuletzt geändert durch das BGBL Nr. 63/97)
Befähigung zur Ausübung des Gastgewerbes
nach einer 2 - jährigen facheinschlägigen Tätigkeit. (Gastgewerbe-BefähigungsVO, BGBL. Nr. 19/97)
Anrechnung von Lehrzeiten:
Bei Lehrberufen deren Lehrinhalte den Ausbildungsschwerpunkten der Schule entsprechen, können bis zu 1 ½ bzw. 2 Jahre (in Abhängigkeit der Dauer der Lehrzeit) angerechnet werden. In allen Berufen ist bei Maturanten mit einer Anrechnung der Schulausbildung auf die Lehrzeit von 1 Jahr zu rechnen. Die Anrechnung ist mit der Anmeldung des Lehrvertrages bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zu beantragen. (BGBL. II/1997/201)