Zweieinhalb Jahre bedingt oder unbedingt?

Die 3a-Klasse nahm im Rahmen des Rechtunterrichts im März 2018 an einer strafgerichtlichen Verhandlung am Landesgericht Wels teil.

Bereits zu Beginn erlebten die Schülerinnen die Sicherheitsschleuse als Hindernis, denn sämtliches Besteck, Nagelfeilen, Deodorants und andere Pflegeutensilien sowie Federschachteln mit vorhandenem Geodreieck oder Scheren und anderen lebensgefährlichen Instrumenten mussten abgegeben werden.

Danach fand die Verhandlung statt (was manchmal aufgrund Nichterscheinen der Beschuldigten oder Zeugen nicht unbedingt der Fall sein muss), da der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft mit Handschellen in den Verhandlungssaal geführt wurde. Der Beschuldigte wurde zu einer ganzen Reihe von Delikten, wie mehrfachem Einbruchsdiebstahl, unerlaubtem Waffenbesitz und Urkundenunterdrückung befragt. Aufgrund dieser Delikte musste er sich vor einem Schöffengericht verantworten, bei dem zwei österreichische Staatsbürger als Schöffen fungierten und mit dem Richter ein Urteil fällten. Er wurde schuldig gesprochen und zu 2 ½ Jahren unbedingter Freiheitsstrafe, also ohne Bewährung, verurteilt. Nach der Verhandlung durften sich die Schülerinnen im Gerichtssaal in die verschiedensten Positionen wie Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Beschuldigter usw. einfühlen.

Im Bild nehmen auf der rechten Bank Julia und Carina die Rolle der „Verteidiger“ ein, daneben sitzt die Dolmetscherin. Vorne sitzt die „Richterin Frau Rätin“ Katharina, rechts und links neben ihr die „Schöffen“ Selina und Magdalena. Auf der linken Bank sitzen die „Staatsanwältinnen“ Veronika und Mariella. In der Mitte nimmt die „Beschuldigte“ Johanna Platz.

Veröffentlicht am 25.04.2018