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Anreise ins Internat: Einhaltung der 3G-Regel.
SchülerInnen können bei der Anreise einen Antigentest machen, wenn sie keinen PCR-Test bekommen oder das Ergebnis nicht erhalten. - Verpflichtende Testungen für alle im Klassenverband
(PCR-Tests und Antigentests)
- FFP2-Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude
- außerhalb der Klassenräume und
- im Internat außerhalb der Schlafräume
- in den Klassenräumen entfällt die Maskenpflicht, wenn keine positiven Testungen vorliegen.
- Eine Maskenpflicht kann von der Schulleitung klassenweise angeordnet werden.
- Für Eltern und externe Personen gilt FFP2-Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume, zusätzlich ist ein 3G Nachweis notwendig.
Veröffentlicht am 07.03.2022