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Aus derzeitiger Sicht ist es möglich, das Pflichtpraktikum (14 Wochen, 4 Wochen) im Inland zu absolvieren.

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Aus derzeitiger Sicht ist es möglich, das Pflichtpraktikum (14 Wochen, 4 Wochen) im Inland zu absolvieren.

„Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) rät das Außenministerium dringend von allen nicht notwendigen Reisen ab. Mit anhaltenden Einschränkungen im Flug- und Reiseverkehr, Quarantänemaßnahmen und weitgehenden Einschränkungen im öffentlichen Leben zahlreicher Länder ist bis auf weiteres zu rechnen. Zudem kann auch die Sicherheit der Gesundheitsversorgung in zahlreichen Ländern nicht mehr gewährleistet werden.“ (https://www.bmeia.gv.at/, Stand 24.4.2020)

Aufgrund der Empfehlungen des Außenministeriums und der Nationalagentur des OEAD können wir unseren Schülerinnen und Schülern nur Praktika im Inland empfehlen und aus heutiger Sicht genehmigen!

Unter den aktuellen Umständen ist die gesicherte Absolvierung des Pflichtpraktikums aus Sicht der Schule nur im Inland möglich.

Das Pflichtpraktikum muss zeitgereicht organisiert und angetreten werden können, denn die Absolvierung der vorgeschriebenen Praktika ist Grundvoraussetzung für den Antritt zur Matura! 

 

Jene, die keine facheinschlägige Praktikumsstelle im Inland haben bzw. in dieser kurzen Zeit keine finden, können sich im Rahmen der Aktion „Lebensmittelhelfer/innen“

Plattform: www.dielebensmittelhelfer.at

bewerben und tätig werden.

Diese Praktika können jeweils zum vorgesehenen Zeitpunkt angetreten werden und werden als facheinschlägig anerkannt. 

Veröffentlicht am 06.05.2020